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Werden Sie von Ihrer Gewerkschaft rechtlich falsch beraten, können Sie den entstandenen Schaden nach den gleichen Maßstäben ersetzt verlangen, wie wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragt hätten. So sehen es die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, da nach ihrer Auffassung Auftragsverhältnis und die Interessenlage identisch sind. Nach der Urteilsbegründung unterwirft sich die Gewerkschaft zumindest im Falle einer aktiven Prozessvertretung dem gleichen Haftungsregime wie ein Rechtsanwalt. Hieraus folgt aber auch, dass sachdienliche Anträge, die ein Anwalt zugunsten seines Mandanten hätte stellen können und müssen, ebenso gestellt werden müssen.