Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Weicht der Zahlungsempfänger von demjenigen ab, der einen Verrechnungsscheck einreicht, muss die den Scheck einlösende Bank zunächst Nachforschungen anstellen. Unterlässt sie es, beim Aussteller des Schecks oder beim Zahlungsempfänger nachzufragen, ist dies eine Pflichtverletzung, die zu Schadensersatz verpflichtet. Die beklagte Bank muss, nachdem ein Mitarbeiter der Klägerin mehrere Verrechnungsschecks seinem eigenen Privatkonto hat gutschreiben lassen, Schadensersatz leisten. Ein Mitverschulden der Klägerin, bei der die Schecks unterschlagen worden waren, sahen die Richter nicht, da der Mitarbeiter ausreichend angewiesen und beaufsichtigt worden war.