Anfang | << | 9 10 11 12 13 [14] 15 16 17 18 19 | >> | Ende

Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Ob ein Pkw neu ist oder bereits unter das Kriterium "gebraucht" fällt, muss an objektivierbaren Umständen festgestellt werden können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011
Finden innerhalb einer Instanz mehrere Verhandlungstermine statt, so kann ein Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung niemals verspätet sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.07.2012
Wird bei einem gebrauchten Pkw aufgrund mangelnder Voraussetzungen die gelbe Feinstaubplakette seitens des TÜV nicht erneut erteilt, so liegt bei diesem Pkw ein Sachmangel vor, wenn der Käufer für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung davon ausging, dass er mit dem Fahrzeug bestimmte als Umweltzonen ausgewiesene Bereiche befahren darf.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
Eine Klausel, nach der ein Käufer bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15 % des Bruttokaufpreises zu zahlen hat, ist wirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2012
Beim Projekt "E-Bilanz" ist keine weitere Verschiebung geplant - spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.
Liefert ein Verkäufer bei einem Verbrauchsgüterkauf eine zum Einbau bestimmte mangelhafte Sache, so muss er, wenn der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt, auch die Kosten des Ausbaus und des Abtransports der mangelhaften Sache tragen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011
Damit die Umstellung auf das europäische SEPA-Verfahren nicht auf einen Schlag zahlreiche Bankkunden vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz nun die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Anfang 2
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genügt die Angabe einer Postfachadresse.
Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2012
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice