FAQ

 

In welchen Fällen ist Dinter, Kreißig & Partner die richtige Kanzlei für mein Anliegen?

Wir betreuen alle Gebiete des Gewerblichen Rechtsschutzes. Sollten Sie also rechtliche Beratung im Patentrecht, Markenrecht, im Urheberrecht oder im Wettbewerbsrecht, im Geschmacksmusterrecht (die sein Recht) oder im Gebrauchsmusterrecht benötigen, einen Medienanwalt brauchen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Verträge im IT-Recht prüfen lassen wollen, dann sind Sie bei uns richtig. Wenn Sie abgemahnt worden sind oder eigenes geistiges Eigentum verteidigen und durchsetzen wollen, sind wir ebenso die richtigen Ansprechpartner.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihnen behilflich sein können, wenden Sie sich mit an uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
 

Benötige ich überhaupt einen Anwalt oder einen Patentanwalt?

Dies hängt vom Einzelfall ab. Sofern Sie eine Abmahnung wegen der Verletzung eines Patents oder einer Marke, oder eines Urheberrechts oder eines anderen Schutzrechts oder eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsverletzung erhalten haben, raten wir dringend zu einer anwaltlichen Beratung. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten und Anwälten löst natürlich Rechtsanwaltsgebühren aus. Es kann kein jedoch sehr viel teurer werden, wenn sie auf eine rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt verzichten.
Sofern Sie eine Marke oder ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder ein Geschmacksmuster anmelden wollen ist es in jedem Fall ratsam, einen auf diese Gebiete spezialisierten Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt zu beauftragen, da die Risiken aus einer fehlerhaften Anmeldung sehr hoch und die anschließende möglicherweise prozessuale Auseinandersetzung mit einem Gegner mit hohen Kosten verbunden sein kann.
 

Abmahnung - wie verhalte ich mich?

Sollten sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es in der Regel angebracht, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und die Sache rechtlich prüfen zu lassen. Ein vorschnelles Unterzeichnen einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann sehr teuer werden. In keinem Fall sollten Sie ein solches Schreiben aber ignorieren und darauf hoffen, Ihr Gegner würde keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Von einem Anruf beim Gegner oder bei seinem Rechtsanwalt raten wir in der Regel ab, weil auf diese Weise wichtige Informationen an die Gegenseite gelangen können. Die Durchsetzung Ihrer Rechte kann dadurch also erheblich erschwert werden.
 

Ist ein Termin notwendig?

In vielen Fällen ist ein Termin sinnvoll. Häufig genügt aber auch die Übersendung der Unterlagen per Fax oder Email. Wir setzen uns dann im Anschluss telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen ausführlich zu besprechen.
 

Ist Dinter, Kreißig & Partner auch bundesweit tätig?

Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und vor dem Europäischen Patentamt. In Patentnichtigkeitsverfahren vertreten wir sie auch vor dem Bundesgerichtshof.
 

Was kostet die Beratung?

Für die Rechtsanwaltsvergütung und die Vergütung des Patentanwalts gelten die Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sofern keine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Die Gebühren sind abhängig vom Streitwert der Sache. Kosten entstehen bereits für die erste Beratung. Häufig empfiehlt sich die Vereinbarung einer bestimmten Gebührenhöhe, sei es in Form einer Stundenhonorarvereinbarung oder in Form eines Pauschalhonorars.
 

Wird die Beratung oder anwaltliche Tätigkeit von meiner Rechtsschutzversicherung getragen?

Beratung und Tätigkeit des Rechtsanwalts in den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes werden in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen und sind deshalb vom Mandanten selbst zu bezahlen. Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung deshalb bitte vor einer Beauftragung unserer Kanzlei. Die Kosten für unsere Tätigkeit entstehen auch dann, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt.