Anspruch auf Urlaub trotz Elternzeit
Befindet sich ein Arbeitnehmer in Elternzeit, so hat er dennoch Anspruch auf Erholungsurlaub.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht im vollen Umfang zu Beginn des Jahres und umfasst auch die Monate der künftigen Elternzeit.
Jedoch kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel je vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen. Dies gilt auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub.
Jedoch kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel je vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen. Dies gilt auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 197 10 vom 17.05.2011
Normen: BEEG § 17 I 1,