Betriebsrat hat beim Besucherverkehr während Coronapandemie Mitbestimmungsrecht
Der Betriebsrat hat während der Coronapandemie bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts für ein Krankenhaus ein Mitbestimmungsrecht.
In dem entschiedenen Fall, hat der Arbeitgeber während der Coronapandemie ein System zur Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen auf dem Klinikgelände eingeführt. Demnach bezieht sich das Mitbestimmungsrecht auch auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil LAG NW 9 TaBV 58 20 vom 22.01.2021