Private Sportwetten im Internet auch weiterhin verboten
Das Verbot privater Sportwetten im Internet verstößt nicht gegen europäisches Recht und bleibt damit auch weiterhin in Kraft.
Mit seinem aktuellen Urteil fügte der Bundesgerichtshof den privaten Anbietern von Sportwetten eine weitere Schlappe im Kampf um das Zugangsrecht zu dem Milliardenschweren Onlinemarkt bei. Zwar sah das Gericht in dem Verbot eine Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs, diese sei jedoch gerechtfertigt, zumal die Anonymität des Internets, die jederzeitige Verfügbarkeit und das Fehlen jeglicher sozialen Kontrolle zu einer besonderen Gefährlichkeit führen würde. Nur so könnte man Zielen wie der Bekämpfung der Spielsucht gerecht werden.
Hintergrund: Das aktuelle Urteil ist nur ein weiterer Etappensieg in der unendlichen Geschichte um das staatliche Wettmonopol. Da am Ende des Jahres der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ausläuft, laufen aktuell Verhandlungen zwischen den Bundesländern um einen neue Fassung. Sollte diese neue Fassung den privaten Wettanbietern nicht zusagen, so haben sie erneut die Möglichkeit gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag zu klagen.
Hintergrund: Das aktuelle Urteil ist nur ein weiterer Etappensieg in der unendlichen Geschichte um das staatliche Wettmonopol. Da am Ende des Jahres der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ausläuft, laufen aktuell Verhandlungen zwischen den Bundesländern um einen neue Fassung. Sollte diese neue Fassung den privaten Wettanbietern nicht zusagen, so haben sie erneut die Möglichkeit gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag zu klagen.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH I ZR 92 09 vom 28.09.2011
Normen: § 4 IV GlüStV