Domainbezeichnung: Name als Gattungsbegriff
Die Verwendung eines Gattungsbegriffs als Domain schließt eine unberechtigte Namensanmaßung aus.
Vorliegend klagte ein Betroffener mit dem Nachnamen ,,Sonntag' gegen den Inhaber einer Domain namens ,,Sonntag.de' wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in sein Namensrecht. In der Registrierung der Domain sah der Kläger eine Zuordnungsverwirrung, welche das Gericht jedoch nicht erkennen wollte.
Bei dem Namen des Klägers handele es sich auch um einen Gattungsbegriff, weshalb keine unberechtigte Namensäußerung vorliegen würde und eine Verwendung als Adresse für eine Internetseite folglich rechtens wäre. Die Bezeichnung ,,Sonntag' sei nicht schutzfähig. Auch sei nicht davon auszugehen, dass eine Person diesen Namens alleine unter ihm im Internet auftritt. In diesem Fall könne die Person nicht damit rechnen, von einem Dritten gefunden zu werden. Deshalb sei vielmehr davon auszugehen, dass der betroffenen Namensinhaber in einem solchen Fall beispielsweise zusätzlich unter der Berufsbezeichnung auftreten würde.
Oberlandesgericht München, Urteil OLG M 24 U 649 10 vom 24.02.2011
Normen: §§ 823 I, II, 1004, 12 BGB